Re: Aufwandsentschädigung i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG
von: Hellweg ()
Datum: 01.04.2022
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Das hat mich etwas irritiert:
> # Dieser Begriff spielt steuerliche keine Rolle.> Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlichen> Geschäftbetrieb (= Einnahmeerzielung)
Wir haben beim "normalen" Training ja keine Absicht zur Einnahmeerzielung. Ich gehe aufgrund von verschiedenen Dokumentationen trotzdem davon aus, dass ich die Aufwandsentschädigung für die Übungsleiter in der Kontenklasse 5 buche, oder?
Danke
pfeffer schrieb:
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> Ist ein regelmäßiges Training (wöchentlich) eine
> sportliche Veranstaltung?
>
> # Ja.
>
> Oder gehört diese eher dem ideellen Bereich
> zugeordnet, wo ich dann ein zusätzliches Konto
> einrichten muss?
>
> # Das kommt darauf an, ob mit den Training direkte
> Einnahmen (Teilnahmegebühren) erzielt werden.
>
> Ist regelmäßiges Training immer ein "Kurs"?
>
> # Dieser Begriff spielt steuerliche keine Rolle.
> Ein Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlichen
> Geschäftbetrieb (= Einnahmeerzielung)