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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ehrenamtpauschale für eine Reinigungskraft
von: Sascha Kühl ()
Datum: 30.03.2022

Hallo zusammen,

wir sind ein gem. Verein und in unserer Satzung steht, dass unsere Einnahmen durch eventuelle Miteinnahmen generiert werden können.

Wir vermieten Zimmer an Nichtmitglieder und beabsichtigen eine Reinigungskraft zu beauftragen.
Können wir diese Reinigungskraft über die Ehrenamtspauschale (840 EUR/ Jahr) bezahlen, auch wenn diese überwiegend für den Bereich Vermietung/ Vermögensverwaltung im Einsatz ist?

Vielen Dank und viele Grüße
Sascha Kühl

Re: Ehrenamtpauschale für eine Reinigungskraft
von: pfeffer ()
Datum: 30.03.2022

Die Zimmervermietung wird wohl in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen. Da kommt die Ehrenamtspauschale nicht in Frage.

Re: Ehrenamtpauschale für eine Reinigungskraft
von: Sascha Kühl ()
Datum: 30.03.2022

Hallo Herr Pfeffer,

welche Gründe gibt es für die Zuordnung in den wirtschaftlichen Bereich? Die Zimmer werden langfristig vermietet. Fallen diese diesbezüglich nicht in den Bereich der Vermögensverwaltung? Und wenn ja, wäre die Ehrenamtspauschale dann möglich?

Vielen Dank und viele Grüße
Sascha Kühl

Re: Ehrenamtpauschale für eine Reinigungskraft
von: pfeffer ()
Datum: 30.03.2022

Wenn die Zimmer langfristig vermietet sind, dann fällt das in die Vermögensverwaltung. Für die Ehrenamtspauschale gilt aber das gleiche, weil das ebenfalls nicht im satzungsbezogenen gemeinnützigen Bereich liegt.