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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer / Zuschüsse einer Gemeinde an einen Sportverein - BFH-Urteil vom 18.11.2021
von: nina_bauer77 ()
Datum: 30.03.2022

Guten Morgen Herr Pfeffer,

der BFH hat in seinem Urteil vom 18.11.2021 entschieden, dass Zahlungen einer Gemeinde an einen gemeinnützigen Sportverein zur Bewirtschaftung der an ihn kostenfrei zur Nutzung überlassenen Sportanlage nicht umsatzsteuerbare (echte) Zuschüsse sind, wenn der Verein die Anlage für seine satzungsmäßigen Zwecke nutzt.

Somit wäre der Zuschuss doch auch dem idiellen Bereich zuzuordnen und nicht mehr im wirtschaftlichen GB zu erfassen, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Nina Bauer

Re: Umsatzsteuer / Zuschüsse einer Gemeinde an einen Sportverein - BFH-Urteil vom 18.11.2021
von: pfeffer ()
Datum: 30.03.2022

In dem Fall, über den der BFH entschied, lag kein Leistungstausch mit der Kommune vor. Dann fällt der Zuschuss in den ideellen Bereich, weil ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht besteht.
Dass der Verein die Anlage für seine satzungsmäßigen Zwecke nutzt, ist nicht der ausschlaggebende Punkt.
Für das Gericht war entscheidend, dass wegen der Art der Aufgaben, die der Verein übernahm, und wegen der langen Laufzeit des Vertrages die Zahlungen der Kommune nicht als Entgelt behandelt werden durften, sondern als "Strukturförderung".

Re: Umsatzsteuer / Zuschüsse einer Gemeinde an einen Sportverein - BFH-Urteil vom 18.11.2021
von: nina_bauer77 ()
Datum: 30.03.2022

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

In meinem konkreten Fall wäre dann der Zuschuss dem idiellen Bereich zuzuordnen und die steuerpflichtigen Einnahmen des ohnehin bestehenden wirtschaftlichen GB um den Zuschuss zu mindern mit der Folge, dass auch die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer-Veranlagungen entsprechend zu berichtigen wären.

Sehe ich das richtig so?

Mit freundlichen Grüßen

Nina Bauer

Re: Umsatzsteuer / Zuschüsse einer Gemeinde an einen Sportverein - BFH-Urteil vom 18.11.2021
von: pfeffer ()
Datum: 30.03.2022

Ja, ganz richtig.