Re: Umsatzsteuer / Zuschüsse einer Gemeinde an einen Sportverein - BFH-Urteil vom 18.11.2021
von: pfeffer ()
Datum: 30.03.2022
In dem Fall, über den der BFH entschied, lag kein Leistungstausch mit der Kommune vor. Dann fällt der Zuschuss in den ideellen Bereich, weil ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht besteht.
Dass der Verein die Anlage für seine satzungsmäßigen Zwecke nutzt, ist nicht der ausschlaggebende Punkt.
Für das Gericht war entscheidend, dass wegen der Art der Aufgaben, die der Verein übernahm, und wegen der langen Laufzeit des Vertrages die Zahlungen der Kommune nicht als Entgelt behandelt werden durften, sondern als "Strukturförderung".