Umsatzsteuer bei EU-ausländ. Messeausstellern
von: Alexander Schulz ()
Datum: 21.03.2022
Bei der Ausrichtung einer Messe (im steuerlich-wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins) werden Standstellplätze vermietet und keine sonstigen Leistungen erbracht. Für Aussteller aus dem EU-Ausland wird dabei die deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.
Ein Aussteller hat sich nun mit dem Wunsch an uns gewandt, das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden, d. h. die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer auszustellen. Er muss dann bei seinem Finanzamt in seinem Heimatland die Umsatzsteuer abführen.
Besteht die Möglichkeit, das Reverse-Charge-Verfahren in diesem Fall anzuwenden, oder müsste das sogar geschehen?