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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer bei EU-ausländ. Messeausstellern
von: Alexander Schulz ()
Datum: 21.03.2022

Bei der Ausrichtung einer Messe (im steuerlich-wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins) werden Standstellplätze vermietet und keine sonstigen Leistungen erbracht. Für Aussteller aus dem EU-Ausland wird dabei die deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.

Ein Aussteller hat sich nun mit dem Wunsch an uns gewandt, das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden, d. h. die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer auszustellen. Er muss dann bei seinem Finanzamt in seinem Heimatland die Umsatzsteuer abführen.

Besteht die Möglichkeit, das Reverse-Charge-Verfahren in diesem Fall anzuwenden, oder müsste das sogar geschehen?

Re: Umsatzsteuer bei EU-ausländ. Messeausstellern
von: pfeffer ()
Datum: 22.03.2022

Wenn der Kunde seine Umsatzsteuer-ID übermittelt, können Sie die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen.
Die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens muss auf der Rechnung vermerkt sein.