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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Schrottaktion und Müllsammelaktion
von: Schatzmeister 1983 ()
Datum: 21.03.2022

Hallo,

wir als Feuerwehrverein organisieren jedes Jahr eine Müllsammelaktion. Die Wälder von Glasflaschrn etc. zu säubern zähle ich als unseren gemeinnützigen Zweck:Feuerschutz.
Darf ich die Ausgaben für Getränke und Verpflegung bei der EAR in den Zweckbetrieb nehmen?

Außerdem führen wir eine Schrottaktion durch. Wir sammeln im Ort Schrott. Die Einnahmen gehen in denn wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb richtig?
Und die Ausgaben der Verpflegung auch?

Re: Schrottaktion und Müllsammelaktion
von: pfeffer ()
Datum: 21.03.2022

Darf ich die Ausgaben für Getränke und Verpflegung bei der EAR in den Zweckbetrieb nehmen?

# Sie haben aber wohl mit der Aktion keine wirtschaftlichen Einnahmmen!? Das liegt kein Zweckbetrieb vor und Getränke und Verpflegung fallen in den ideellen Bereich.

Außerdem führen wir eine Schrottaktion durch. Wir sammeln im Ort Schrott. Die Einnahmen gehen in denn wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb richtig?

# Ja.

Und die Ausgaben der Verpflegung auch?

# Genau.

Re: Schrottaktion und Müllsammelaktion
von: Schatzmeister 1983 ()
Datum: 21.03.2022

Genau, wir haben keine wirtschaftlichen Einnahmen durch die Müllsammelaktion. Ok dann kommen die Getränke in den ideellen Bereich.