Schrottaktion und Müllsammelaktion
von: Schatzmeister 1983 ()
Datum: 21.03.2022
Hallo,
wir als Feuerwehrverein organisieren jedes Jahr eine Müllsammelaktion. Die Wälder von Glasflaschrn etc. zu säubern zähle ich als unseren gemeinnützigen Zweck:Feuerschutz.
Darf ich die Ausgaben für Getränke und Verpflegung bei der EAR in den Zweckbetrieb nehmen?
Außerdem führen wir eine Schrottaktion durch. Wir sammeln im Ort Schrott. Die Einnahmen gehen in denn wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb richtig?
Und die Ausgaben der Verpflegung auch?