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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gutschein Annehmlichkeiten
von: Schatzmeister1983 ()
Datum: 17.03.2022

Hallo,

wir haben 5 Vereinsmitglieder, die fast jedes Jahr je eine Suppen für das Suppenfest kochen. Der Verkauf der Suppen kommt dem Verein zu gute. (gemeinnützig, Förderung des Feuerschutzes)

Gilt dort die 40-Euro Grenze für Annehmlichkeiten. Wir möchten für einen Supermarkt einen Gutschein schenken. Was ist wenn dieses Vereinsmitglied dann auch noch einen runden Geburtstag hat.

Dürfen die 40€ nicht überschritten werden?

Vielen Dank

Re: Gutschein Annehmlichkeiten
von: pfeffer ()
Datum: 17.03.2022

Ein Gutschein gilt als Sachzuwendung. Soweit also kein Problem.
Die Annehmlichkeitengrenze ist leider nicht einheitlich festgelegt. Bei besonderen Arbeitseinsätzen hätte ich aber auch gegen 60 Euro keine Bedenken (LStDV). Übrigens kann auch die Ehrenamtspauschale genutzt werden (Sachlohn).

Re: Gutschein Annehmlichkeiten
von: Schatzmeister1983 ()
Datum: 17.03.2022

Diese Sachzuwendung ist dann im ideellen Bereich anzuordnen. Unter Mitgliederpflege, richtig?

Re: Gutschein Annehmlichkeiten
von: pfeffer ()
Datum: 17.03.2022

Wenn es sich um einen Arbeitseinsatz handelt, sehe ich keine Annehmlichkeit im Rahmen der Mitgliederpflege, sondern würde das dem Bereich Personalkosten im ideellen Bereich zuordenen (im SKR 49: 2557 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer).