Zuordnung Aufwendungen zum Zweckbetrieb oder idiellem Bereich
von: nina_bauer77 ()
Datum: 16.03.2022
Guten Tag Herr Pfeffer,
wir diskutieren momentan ob Aufwendungen 100% dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind oder dem idiellem Bereich oder ob sogar eine Aufteilung auf beide Bereiche erfolgen muss.
Es handelt sich vorliegend um eine Landschaftspflegevereinigung e.V. welche als Satzungszweck die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege verfolgt. Verwirklicht wird dies u.a. durch den Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft, der Erhaltung der Landschaftsbilder in ihrer Vielfalt und ihrem Artenreichtum sowie der Erhaltung und Pflege besonderer Biotope und ökologisch wertvoller Flächen.
Zur Erreichung der Satzungszwecke unterhält die LPV einen Zweckbetrieb in welchem sie Fremdleistungen bezieht für z.B. Baumschnitte, Entbuschung von Landschaftsflächen, Pflanzung und Betreuung einheimischer Pflanzen, der Kartierung botanischer Arten und deren Lebensräume. Diese Kosten bezahlt sie überwiegend aus den Fördermitteln/Zuschüssen der Behörden. Die Zuschüsse der Behörden sind ja dem idiellen Bereich zuzuordnen. Bedeutet das aber, dass auch die bezogenen Fremdleistungen dem idiellen Bereich zuzuordnen sind? Bisher haben wir diese Aufwendungen, wie beschrieben, zu 100% dem Zweckbetrieb zugeordnet. Oder sind diese Leistungen sogar auf beide Bereiche aufzuteilen. Die Recherche im Internet hierzu, hat nicht wirklich was ergeben.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Bauer