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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
inkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 50 Zuwendungsbestätigung
von: Richarde ()
Datum: 08.03.2022

Guten Tag,

ich bin bisher immer davon ausgegangen das für Förderbeiträge Spendebescheinigungen ausgestellt werden können, für Mitgliedsbeiträge jedoch nicht - nun bin ich mir durch Informationen auf einer Seite zu einer Förderung nicht mehr ganz so sicher.

Ist es wahr das Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins keine Spendenbelege für Mitgliedsbeiträge erhalten können wenn diese an Leistungen geknüpft sind?
In unserem Fall wären die Leistungen welche durch Mitglieder genutzt werden können Zutritt zu unseren Räumen und Nutzung der Vorhanden Technik und Räumlichkeiten.

Vielen Dank für Ihre Antworten
VG Richard

Re: inkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 50 Zuwendungsbestätigung
von: pfeffer ()
Datum: 08.03.2022

Entscheidend ist zunächst der Vereinszweck. Hier spielt die Unterscheidung in Förder- und und andere Beiträge keine Rolle. Die Frage unechter Beiträge ist eine weitere.
Um welchen Vereinszweck und welche Gegenleistungen geht es denn?

Re: inkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 50 Zuwendungsbestätigung
von: Richarde ()
Datum: 08.03.2022

Hallo,

der Vereinszweck ist Förderung von Kunst und Kultur.

Im Verein gibt es Technik für Musikproduktion und Videoproduktion welche nur durch Mitglieder genutzt werden darf.

Der Verein ist gemeinnützig anerkannt.

Es gibt Fördermitglieder (haben keine Stimme auf Versammlungen und kein Recht die Technik zu nutzen) und Mitglieder (mit Stimmrecht und Techniknutzung)

Sind diese Informationen ausreichend?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Re: inkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 50 Zuwendungsbestätigung
von: pfeffer ()
Datum: 08.03.2022

Die Frage ist hier, ob die kulturellen Zwecke freizeitorientiert sind, d.h. ob sich die Mitglieder selbst freizeitbezogen kulturell betägigen (z.B. im Chören, Orchestern usf.). Dann sind die Mitgliedsbeiträge nicht abzugsfähig. Die Unterscheidung von Förderbeiträgen und anderen Beiträgen gibt es hier nicht.

Re: inkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 50 Zuwendungsbestätigung
von: LuHa ()
Datum: 11.03.2022

Ob der Verein berechtigt ist, auch für Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen auszustellen, ist im Freistellungsbescheid des Finanzamtes enthalten. Das wird vom FA entsprechend geprüft.