Re: Instandhaltung Vereinsheim Zuordnung
von: W. Pfeffer ()
Datum: 22.02.2022
Es gibt noch Einnahmen aus den Eigenanteilen für das Jugendtraining (ca. 2000,-- EUR )
# Das ist ein Zweckbetrieb.
und eine Verkauf von Tennisbällen an die einzelnen Mannschaften (ca. 500,00 EUR), dies fällt sicherlich in den Zweckbetrieb.
# Nein, das ist kein Zweckbetrieb.
Da hier kein Zusammenhang zu den Instandhaltungskosten des Vereinsheims besteht, müssten den dann, wenn ich es richtig verstanden habe, die Instandhaltungskosten in den ideellen Bereich fallen.
# Das sehe ich auch so.