Ein Spender möchte, dass wir eine bedürftige Familie (ist kein Mitglied) bei der Beschaffung von Schulmitteln finanziell unterstützen.
Der Spender würde dann dem Verein in gleicher Höhe eine Spende zukommen lassen und möchte dafür eine Spendenbescheinigung.
In unserer Satzung sind solche Unterstützungen nicht enthalten.
Darf der Verein dafür eine Spendenbescheinigung ausstellen oder gefährdet diese ggf. sogar die Gemeinnützigkeit?
Mit der Austellung der Spendenbescheinigung gefährdet er die Gemeinnützigkeit nicht, aber mit der Unterstützung der bedürftigen Familie, wenn das kein Satzungszweck ist.