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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Abschreibung Hüpfburg
von: mojo8 ()
Datum: 14.02.2022

Guten Tag,

unser Verein hat im vergangenen Jahr eine Hüpfburg erworben.
Über welchen Zeitraum ist eine Abschreibung laut Afa o.ä. vorzunehmen?
Anschaffung belief sich auf ca. 4250€ inkl. Zubehör.

Leider finde ich keine genauen Angaben

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Re: Abschreibung Hüpfburg
von: pfeffer ()
Datum: 14.02.2022

Da wird es wohl keinen entsprechenden Eintrag in den amtlichen Afa-Tabellen geben. Der Verein muss die Nutzungsdauer dann selbst - per Schätzung - ermitteln.

Re: Abschreibung Hüpfburg
von: mojo8 ()
Datum: 14.02.2022

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Wie sieht das bspw. bei Beamern aus?
Hier gäbe es ja einen Eintrag aus dem Jahr 2000, der bei 8 Jahren liegt.

Muss man diesen nehmen oder kann man hier realitätsnäher abschreiben?

Dankeschön

Re: Abschreibung Hüpfburg
von: pfeffer ()
Datum: 14.02.2022

Es gibt hier ein neueres Schreiben des BMF (26.2.2021). Danach werden solche Peripheriegeräte (dazu zählen ausdücklich auch Beamer) wie jetzt auch Computer auf ein Jahr abgeschrieben.