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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
vorausgezahlte Workshopgelder buchen
von: Birgit ()
Datum: 09.02.2022

Sehr geehrter Herr Pfeffer und sehr geehrte Forenmitglieder,

wir gründen in diesem Monat einen gemeinnützigen Kulturverein - wir bieten Konzerte, Workshops und Lesungen an.

Gründungsmitglied wird unter anderem ein nebenberuflicher, privater Veranstalter sein, der seine bisherige Privatinitiative auch in den Kulturverein überführen wird. Bei ihm wurden bis jetzt Beträge von Teilnehmern für einen mehrtägigen Musikworkshop bezahlt, der aber wegen Corona leider abgesagt werden muss. Diese Workshopgelder (ca. 5.000,- €) möchte er jetzt mit in den Verein einbringen, weil dann der Verein Veranstalter ist. Die Teilnehmer sind aber nicht zwingend Vereinsmitglieder. Der Workshop wurde auf nächstes Jahr verschoben.

Könnte ich dies als Einlage buchen? (mit Schriftstück für die Geldübergabe etc.)

Ist dies rechtlich überhaupt möglich?

Vielen Dank im Voraus

P.S. Schade, wenn das gleich ein großer Startfehler wäre

Re: vorausgezahlte Workshopgelder buchen
von: pfeffer ()
Datum: 09.02.2022

Einlagen im Sinn ein Kapitalbeteiligung gibt es bei Vereinen nicht. Sind mit den Workshopgeldern Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern verbunden (also ein Anspruch auf die spätere Workshopteilnahme)?

Re: vorausgezahlte Workshopgelder buchen
von: Birgit ()
Datum: 09.02.2022

Ja, wir führen dann als Verein den Workshop durch

Re: vorausgezahlte Workshopgelder buchen
von: pfeffer ()
Datum: 09.02.2022

Dann wird ja mit der Zahlung zugleich eine Verbindlichkeit aus Leistungen übertragen.
Bilanziell betrachtet würde man also "Bank gegen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" buchen. Das wäre kein Vermögenszuwachs, zumindest dann nicht, wenn die Kosten der zu erbringenden Workshops dem gezahlten Betrag entsprechen. Damit kommt eine Spende nicht in Frage.