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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erstattung Fahrtkosten bezahlter Vorstand
von: AndreaV ()
Datum: 01.02.2022

Sehr geehrter Herr Pfeffer, liebe Forenmitglieder,
im Nachgang zu Ihrem interessanten Webinar "Vergütungen und Aufwand im Ehrenamt" letzte Woche bräuchte ich nochmals eine Bestätigung zweier Sachverhalte:

1. Ein Vorstandsmitglied erhält eine monatliche Vergütung (im Prinzip wie ein Arbeitnehmer), welche lt. Satzung auch möglich ist.
Dieses Vorstandsmitglied fährt des Öfteren im Jahr von sich zuhause zum Vereinssitz. Eine Regelung über eine Tätigkeitsstätte gibt es nicht.
Diese Fahrtkosten können nicht als Reisekosten erstattet werden, da es sich im Prinzip um Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte handelt, richtig?
Es wäre lediglich eine Erstattung der Entfernungskilometer (pauschal versteuert) möglich oder eine Angabe dieser Kosten in der persönlichen Steuererklärung des Vorstandsmitglieds?

2. Kosten für Speisen, Getränke oder auch Übernachtungen bei Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. können nur im Rahmen von max. 60.-€/Jahr pro Vorstandsmitglied übernommen werden.
Werden höhere Kosten übernommen, ist das bis zum Betrag der Ehrenamtspauschale noch unschädlich?
Beispiel: Ein Vorstandsmitglied erhält eine Ehrenamtspauschale von 500.- im Jahr 2021 ausbezahlt. Des Weiteren werden "Annehmlichkeiten" (Speisen, Getränke, Übernachtung) bei Vorstandssitzungen, diverse Besprechungen, Mitgliederversammlung, Vereinsjubiläum in Höhe von 250.- (Jahr 2021) gewährt.
Ist das steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlich unschädlich? Darf also mit diesen weiteren Kosten max. der gesamte Ehrenamtsfreibetrag ausgeschöpft werden?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Freundliche Grüße
Andrea V.

Re: Erstattung Fahrtkosten bezahlter Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 01.02.2022

Diese Fahrtkosten können nicht als Reisekosten erstattet werden, da es sich im Prinzip um Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte handelt, richtig?

# Ja, in dem Fall ist der Vereinssitz die erste Tätigkeitsstätte

Kosten für Speisen, Getränke oder auch Übernachtungen bei Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. können nur im Rahmen von max. 60.-€/Jahr pro Vorstandsmitglied übernommen werden.
Werden höhere Kosten übernommen, ist das bis zum Betrag der Ehrenamtspauschale noch unschädlich?

# Da würde ich einfach die nicht ausgeschöpfte Ehrenamtspauschale als Sachlohn nutzen.