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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Lastschrift zweckgebunden?
von: Fw21 ()
Datum: 30.01.2022

Guten Tag,

ich hätte mal wieder eine Frage...

Folgender Fall:

Viele unserer Mitglieder bezahlen ihren Mitgliedsbeitrag per Lastschrift (bzw. ich als Kassierer ziehe den Betrag entsprechend ein). Dazu liegt von den jeweiligen Mitgliedern ein unterschriebenes Lastschriftmandat vor. In Zukunft soll es auch die Möglichkeit geben, dass Kosten für Getränke per Lastschrift eingezogen werden. Also im Vereinsheim liegt eine Strichliste aus, die ich in regelmäßigen Abständen auswerte und die entsprechenden Beträge einziehe. Die Mitglieder haben ihre mündliche Zusage zu diesem Vorgehen bereits erteilt.

Frage:

Ist das Lastschriftmandat quasi zweckgebunden oder kann ich über die vorhandenen Mandate auch andere Zahlungen als den Mitgliedsbeitrag einziehen? Oder müsste ich jetzt von jedem Mitglied nochmal eine entsprechende Erklärung unterschreiben lassen, dass auch die Kosten für Getränke angebucht werden dürfen?

Vielen Dak für die Hilfe!

Re: Lastschrift zweckgebunden?
von: pfeffer ()
Datum: 30.01.2022

Ein Lastschriftmandat ist grundsätzlich zweckgebunden. Einziehen kann man aber auch ohne gültiges Mandat. Dann gibt es halt statt der Regelfrist von 6 Wochen eine 13-Monatsfrist für die Rückgabe. Aber Mitglieder sollten sich da eigentlich anders verhalten als Dritte.