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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zusatzinstrument abschreiben?
von: pebabu ()
Datum: 24.01.2022

Hallo zusammen,
Ich mache die Buchführung eherenamtlich in einem Luftsportverein und habe immer wieder mal Unsicherheiten bzgl. der Abschreibung (AfA).
Bei einem unserer Flugzeuge wurde ein Zusatzinstrument zur Überwachung des Luftverkehrs eingebaut. Kosten für Material und Einbau ca. 3.000 €. Es besteht keine Pflicht für den Einbau dieses Instruments. Muss ich es abschreiben. Wenn ja - welche Nutzungsdauer soll ich da ansetzen?
Besten Dank im Voraus für eure Hilfe!
Schöne Grüße vom Bodensee
Peter

Re: Zusatzinstrument abschreiben?
von: pfeffer ()
Datum: 25.01.2022

In der Regel sind solche Einbauten nachträgliche Anschaffungskosten. Außer es ist eine getrennte Nutzung des Geräts möglich. Sie erhöhen hier also den Wert des Flugzeugs und werden mit diesem abgeschrieben

Re: Zusatzinstrument abschreiben?
von: pebabu ()
Datum: 25.01.2022

pfeffer schrieb:
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> In der Regel sind solche Einbauten nachträgliche
> Anschaffungskosten. Außer es ist eine getrennte
> Nutzung des Geräts möglich. Sie erhöhen hier also
> den Wert des Flugzeugs und werden mit diesem
> abgeschrieben


Das Flugzeug selbst ist schon längst abgeschrieben und steht mit dem Restwert 1 € noch in der BuHa. Soll ich dann den Restwert um die nachträglichen Anschaffungskosten erhöhen und von diesem Konto abschreiben - aber mit welcher Nutzungsdauer?
Das Thema Abschreibung nervt mich generell. Wir sind ein gemeinnütziger Sportverein und als solcher per Freistellungsbescheid von Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Was hat dann die ganze Abschreiberei für einen Zweck. Sie soll doch den Jahresgewinn verringern um Steuer zu sparen, die in unserem Fall gar nicht anfällt?

Re: Zusatzinstrument abschreiben?
von: pfeffer ()
Datum: 25.01.2022

Tatsächlich gibt es keine steuerliche Pflicht abzuschreiben, wenn die Anlagen nur im steuerbegünstigten Bereich genutzt werden. Die Abschreibungen gelten nämlich nur für Gewinneinkünfte und die liegen hier nicht vor.
Ich würde mir also gerade in so einem Spezialfall die Arbeit ersparen, bzw. so einfach wie möglich gestalten.

Re: Zusatzinstrument abschreiben?
von: pebabu ()
Datum: 25.01.2022

pfeffer schrieb:
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> Ich würde mir also gerade in so einem Spezialfall
> die Arbeit ersparen, bzw. so einfach wie möglich
> gestalten.

Der Einbau des Zusatzinstruments ist in größeren Rechnung enthalten, die sich hauptsächlich auf die vorgeschriebene jährliche Prüfung des Flugzeugs und div. Reparaturen bezieht. Dann verbuche ich halt alles unter Reparaturen?
Vielen Dank @pfeffer für die sachkundige Unterstützung!