Re: Überbrückungshilfe buchen
von: pfeffer ()
Datum: 24.01.2022
Wenn die Zahlung teilweise für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist, muss das aufgeteilt werden (aber nur soweit), weil der Zuschuss dort als gewinnerhöhende Einnahme behandelt wird.
Zwischen den anderen steuerlichen Bereiche muss nicht aufgeteilt werden, weil das ertragssteuerlich ohne Folgen bleibt.
Edited 1 time(s). Last edit at 26.01.2022 by pfeffer.