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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Überbrückungshilfe buchen
von: Sören ()
Datum: 24.01.2022

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

wir haben im Jahr 2021 Überbrückungshilfe erhalten.
Leider bin ich etwas überfragt bei der Buchung der Einnahme.

Momentan befinden sie sich auf dem Konto 3200 sonstige steuerfreie Einnahmen, allerdings gehe ich davon aus, dass sie aufgeteilt werden muss.

Wonach kann man sich denn da richten und welche Konten würden beansprucht?

Vielen Dank

Re: Überbrückungshilfe buchen
von: pfeffer ()
Datum: 24.01.2022

Wenn die Zahlung teilweise für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist, muss das aufgeteilt werden (aber nur soweit), weil der Zuschuss dort als gewinnerhöhende Einnahme behandelt wird.
Zwischen den anderen steuerlichen Bereiche muss nicht aufgeteilt werden, weil das ertragssteuerlich ohne Folgen bleibt.



Edited 1 time(s). Last edit at 26.01.2022 by pfeffer.

Re: Überbrückungshilfe buchen
von: Sören ()
Datum: 26.01.2022

D.h., wenn ich zum Jahresabschluss Miet- und Personalkosten zwischen wGB und den anderen Bereichen aufteile, müsste ich in gleichen Anteilen auch die Überbrückungshilfe aufteilen? Welches Konto im wirtschaftlichen Bereich müsste da bedient werden?

Re: Überbrückungshilfe buchen
von: pfeffer ()
Datum: 26.01.2022

Genau.
Ich würde es unter "8131 Sonstige Erträge unregelmäßig" buchen.