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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mittelweitergabe an nicht gemeinnützigen Verein
von: Manoel ()
Datum: 13.01.2022

Hallo, wir haben einen e.V. gegründet und uns dabei zunächst gegen die Gemeinnützigkeit entschieden da wir auch wirtschaftliche Interessen und Insichgeschäfte haben. Ein großer Punkt war auch das wir in unserem Feld noch nicht als gemeinnützig anerkannt werden, das ginge nur über Umwege. Nun hat es sich aber so ergeben das wir auch viel im Bereich der Jugendförderung und Sport machen, was grundsätzlich gemeinnützig wäre. Darum ziehen wir in Erwägung einen Förderverein zu gründen um darüber Mittel für z.B. ein Vereinsheim zu sammeln. Das Vereinsheim würden wir dann aber auch gerne für den ursprünglichen e.V. nutzen, damit also Mittel nicht in Form von Geld aber halt von Räumlichkeiten weitergeben. Uns ist nicht ganz klar ob wir das dürfen und wie sich gemeinnützige Aktivitäten wie z.B. ein Jugendtreff von anderen Vereinsaktivitäten trennen lassen. Wie verhält es sich mit anderen Dingen wie z.B. Ausrüstung, Einrichtungsgegenständen und Elektronik (Computer, Konsolen etc.)?
Kurzum: Dürfen Mittel (Räumlichkeiten, Equipment, Gegenstände) des gemeinnützigen Vereins an den nicht gemeinnützigen Verein unentgeltlich verliehen und genutzt werden?

Re: Mittelweitergabe an nicht gemeinnützigen Verein
von: pfeffer ()
Datum: 13.01.2022

Dürfen Mittel (Räumlichkeiten, Equipment, Gegenstände) des gemeinnützigen Vereins an den nicht gemeinnützigen Verein unentgeltlich verliehen und genutzt werden?

# Leider nicht. Hier gilt das Selbstlosigkeitsgebot: Keine Begünstigung von nicht Begünstigten!

Die Gründung eines Förderverein sehe ich hier auch nicht als sinnvoll anb. Er darf ja seine Mittel, wenn er gemeinnützig ist, auch nur an andere gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Einrichtungen weitergeben.