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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vorsteuerabzug
von: Miguel Montero ()
Datum: 06.01.2022

Guten Tag, wir sind jetzt schon mehrere Male bei Ausschreibungen auf folgenden Satz gestoßen:

„Der/Die Antragsteller/in erklärt, dass er/sie im Rahmen dieser Maßnahme zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und dies bei der Berechnung der Gesamtkosten berücksichtigt hat (Ansatz ohne Umsatzsteuer) oder nicht berechtigt ist.“

Was heißt das genau?

Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Wann sind wir zum Vorsteuerabzug berechtigt?

Vielen Dank schon im Voraus.

Miguel Montero

Re: Vorsteuerabzug
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2022

Gemeinützige Organisationen sind (wie alle umsatzsteuerlichen Unternehmer) zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit sie umsatzsteuerpflichtig sind. In der Regel ist das nicht der Fall, weil die Zuschüsse in den nichtunternehmerischen Bereich fallen.