Re: Fahrtkostenabrechnung
von: pfeffer ()
Datum: 22.12.2021
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen nur tatsächlich angefallene Kosten ersetzen. Die Reisekosten können zwar im Einzelfall höher sein als die steuerfreien Pauschale von 30 Cent pro Fahrkilometer (nicht pro Entfernungskilometer). Der Ehrenamtler müsste das aber erst einmal nachweisen.
Die Berufung auf das Justiz- und Entschädigungsgesetz ist natürlich völliger Unsinn, weil sich das auf die Entschädigung von Gutachtern, Zeugen usf. vor Gericht bezieht.