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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fahrtkostenabrechnung
von: Andres ()
Datum: 22.12.2021

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, mir kann hier jemand helfen.
Ich bin Kassenwart in einem gemeinnützigen Verein.

Einer unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter hat nun eine Abrechnung für einen Lehrgang bei mir eingereicht, und die Fahrtkosten dort mit 42 Cent pro Kilometer angegeben.

Es kam dabei die Frage auf, ob wir die 42 Cent zahlen dürfen. Der Mitarbeiter berief sich dabei auf das Justiz- und Entschädigungsgesetz.

Ich freue mich auf Hilfe.

Re: Fahrtkostenabrechnung
von: pfeffer ()
Datum: 22.12.2021

Grundsätzlich gilt: Sie dürfen nur tatsächlich angefallene Kosten ersetzen. Die Reisekosten können zwar im Einzelfall höher sein als die steuerfreien Pauschale von 30 Cent pro Fahrkilometer (nicht pro Entfernungskilometer). Der Ehrenamtler müsste das aber erst einmal nachweisen.
Die Berufung auf das Justiz- und Entschädigungsgesetz ist natürlich völliger Unsinn, weil sich das auf die Entschädigung von Gutachtern, Zeugen usf. vor Gericht bezieht.