Kontoführungsgebühren Kautionskonto
von: KGV Ostrau ()
Datum: 22.12.2021
Hallo,
ich habe in unserem Verein vertretungsweise die Buchführung übernommen, da ergeben sich immer wieder Fragen, für den ich keinen kompetenten Ansprechpartner habe. Darum hier der Sachverhalt:
Unser Verein führt ein Extra-Konto zur Aufbewahrung der von den Mitgliedern eingezahlten Kautionen. Kautionen zählen nicht zum Vermögen des Vereins und sind 1:1 beim Austritt des Mitglieds wieder auszuzahlen. Natürlich fallen auch Kontoführungsgebühren an. Diese dürfen aber nicht von den Kautionsguthaben abgezogen werden.
Deshalb muss regelmäßig, vorzugsweise im Voraus, eine bestimmte Summe vom Girokonto des Vereins auf das Kautionskonto überwiesen werden, um die Kontoführungskosten abzudecken.
Nach meinem Dafürhalten könnte man diese Umbuchung im Buchungskonto Geldtransfer verbuchen und die von der Bank vom Kautionskonto abgezogenen Gebühren dann unter Bankgebühren. Aber gehören diese Zahlungen nun zum ideellen Bereich? Und ist meine Sichtweise überhaupt richtig?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt...