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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spieler mit Kostenlosem T Shirt ausstatten
von: Dominik ()
Datum: 20.12.2021

Guten Morgen,
mich interessiert folgender Sachverhalt. Vielleicht hat da mit jemand Erfahrung.
Vielei Fußballvereine haben ja entsprechende Shirts im Umlauf.

Ich möchte meinen Spielern Saison Tshirts erstellen, die den Verein repräsentieren und diese den Spielern kostenfrei überlassen.
Kostenpunkt pro Shirt wäre 8 Euro pro Person.
Kann ich das in den idellen Bereich buchen als Dienstkleidung, wenn ich keine Einnahmen mit dem Shirt erziele auch wenn das Team im Zweckbetrieb Einnahmen generiert?

Und wie sähe der Sachverhalt aus, wenn ein kleines "Sponsorenlogo" auf dem Shirt angebracht wird (Sponsoring (Entlohnung) erfolgt mit kostenfreien Dienstleistungen des Sponsors, kein Geld Transfer)
und wir dann die Shirts als Teamkleidung/Dienstkleidung verschenken? Buche ich dann die Ausgabe immer noch im idellen Bereich?

Vielen Dank für den Input.
Gruß Dominik

Re: Spieler mit Kostenlosem T Shirt ausstatten
von: pfeffer ()
Datum: 20.12.2021

Kann ich das in den ideellen Bereich buchen als Dienstkleidung, wenn ich keine Einnahmen mit dem Shirt erziele auch wenn das Team im Zweckbetrieb Einnahmen generiert?

# Ja, da hätte ich keine Bedenken.

Und wie sähe der Sachverhalt aus, wenn ein kleines "Sponsorenlogo" auf dem Shirt angebracht wird (Sponsoring (Entlohnung) erfolgt mit kostenfreien Dienstleistungen des Sponsors, kein Geld Transfer)
und wir dann die Shirts als Teamkleidung/Dienstkleidung verschenken? Buche ich dann die Ausgabe immer noch im idellen Bereich?

# Wenn das Logo nur klein ist, würde das steuerlich genauso behandelt werden (sog. passives Sponsoring), d.h. es liegt kein Leistungstausch vor.

Re: Spieler mit Kostenlosem T Shirt ausstatten
von: Dominik ()
Datum: 20.12.2021

Das Logo soll nach Rücksprache ca. DIN A4 groß sein. Das würde dann auch über ein Vereechnungskonto laufen ?

Re: Spieler mit Kostenlosem T Shirt ausstatten
von: pfeffer ()
Datum: 21.12.2021

DIN A4 läuft sicher nicht mehr unter "ohne besondere Hervorhebung".
Dann wäre der Wert der Shirts die Bemessungsgrundlage.

Gebucht wird mangels Geldfluss über ein Verrechnungskonto.