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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuordnung der Einnahmen/Ausgaben zum jeweiligen Bereich
von: Petra ()
Datum: 17.12.2021

Hallo,

unser gemeinnütziger Verein wurde erst kürzlich gegründet und ich bin die Kassiererin.
Ich tu mir noch etwas schwer die Einnahmen/Ausgaben dem jeweiligem Bereich zuzuordnen.
Deshalb habe ich eine Prüfungsreihenfolge erstellt und die bisher angefallenen Einnahmen/Ausgaben zugeordnet.

Könntet ihr mir bitte den Gefallen tun und überprüfen, ob das so stimmt? Dafür wäre ich euch sehr dankbar!

1. Handelt es sich um eine Einnahme/Ausgabe nur für den Verein als Organisation oder seine Mitglieder zur privaten Nutzung?
z.B.
• Vereinsschutzbrief
• Spenden
• Mitgliederbeiträge
• Gründungsfeier
• Visitenkarten
• Kosten der Website
• ?Kosten des Bankkontos?

Wenn ja, dann ideeller Bereich.
Wenn nein weiter prüfen:

2. Handelt es sich um eine Einnahme/Ausgabe, die nicht dem Satzungszweck entspricht?
z.B.
• Satzung beinhaltet Bildungsförderung an Grundschulen, es erfolgen Einnahmen aus dem Verkauf von gebrauchten Autos

Wenn ja, dann wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
Wenn nein weiter prüfen:

3. Handelt es sich um eine Einnahme/Ausgabe, die durch Vermögen entsteht?
z.B.
• Vermietung des Vereinshauses
• Zinsen für das Girokonto

Wenn ja, dann Vermögensverwaltung
Wenn nein, weiter prüfen:

4. Handelt es sich um Einnahmen/Ausgaben, die dem Satzungszweck entsprechen?
z.B.
• Satzung beinhaltet Förderung von Familien, es werden Liederheften für ein gemeinsames Singen mit Familien gedruckt
• Satzung beinhaltet Förderung der Jugendhilfe, es werden Lebensmittel (z.B. Kuchen, Spekulatius, Süßigkeiten), Feuerholz, Fackeln, ... für den Jugendclub gekauft.
• Satzung beinhaltet Hilfe für Menschen in Pflegeeinrichtungen und Nicht-Pflegeinrichtungen. Obdachlose werden zum Zahnarzt gefahren, dafür erhält der Fahrer eine Fahrtkostenpauschale von 0,30€ pro Kilometer.

Wenn ja, dann Zweckbetrieb.

Re: Zuordnung der Einnahmen/Ausgaben zum jeweiligen Bereich
von: pfeffer ()
Datum: 17.12.2021

Für die Zuordnung zum wirtschaftlichen Bereich ist nicht der Satzungsbezug entscheidend, sondern ob es eine wirtschaftliche Einnahme ist (Leistungstausch).

Die Einordnung erfolgt also so:

Wirtschaftliche Einnahme?
NEIN = ideeller Bereich

Wenn JA: Ist es ein bloßer Vermögensertrag?
wenn JA, dann Vermögensverwaltung

wenn NEIN
Ist es ein Zweckbetrieb (Regelungen der §§ 65 bis 68 AO)

wenn NEIN = steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Der Satzungbezug hat nur Bedeutung für die Zweckbetriebszuordnung.
Auch satzungswidrige Ausgaben können also in den ideellen Bereich fallen.

Re: Zuordnung der Einnahmen/Ausgaben zum jeweiligen Bereich
von: Petra ()
Datum: 17.12.2021

Hallo Herr Pfeffer,

ihre Antwort hilft mir schon sehr, dankeschön.

Ich habe meine Beispiele jetzt mal nach Ihrem Schema verteilt.
Könnten Sie bitte noch mal prüfen, ob es so richtig wäre?

1. Handelt es sich um eine wirtschaftliche Einnahme/Ausgabe (=Leistungsaustausch)?
Wenn nein, dann ideeller Bereich
z. B.
• Spenden
• Mitgliederbeiträge

2. Ist es ein bloßer Vermögensertrag/-aufwand?
Wenn ja, dann Vermögensverwaltung
z. B.
• Kosten des Bankkontos
• Vermietung des Vereinshauses
• Zinsen für das Girokonto

3. Erfüllt die Einnahme/Ausgabe die Satzungszwecke?
Wenn ja, dann Zweckbetrieb
z. B.
• Vereinsschutzbrief
• Visitenkarten
• Kosten der Website
Kosten für Gründungsfeier
• Satzung beinhaltet Förderung von Familien, es werden Liederheften für ein gemeinsames Singen mit Familien gedruckt
• Satzung beinhaltet Förderung der Jugendhilfe, es werden Lebensmittel (z.B. Kuchen, Spekulatius, Süßigkeiten), Feuerholz, Fackeln, ... für den Jugendclub gekauft.
• Satzung beinhaltet Hilfe für Menschen in Pflegeeinrichtungen und Nicht-Pflegeinrichtungen. Obdachlose werden zum Zahnarzt gefahren, dafür erhält der Fahrer eine Fahrtkostenpauschale von 0,30€ pro Kilometer.

Wenn nein, dann steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
z. B.
Satzung beinhaltet Bildungsförderung an Grundschulen, es erfolgen Einnahmen aus dem Verkauf von gebrauchten Autos


Und können Sie ein Buch oder einen Online-Kurs für Einsteiger wie mich empfehlen?

Re: Zuordnung der Einnahmen/Ausgaben zum jeweiligen Bereich
von: pfeffer ()
Datum: 17.12.2021

• Kosten des Bankkontos
• Zinsen für das Girokonto
# stehen nicht mit der Vermögensverwaltung in Verbindung, sondern mit allen Umsätzen. Deswegen keine Vermögensverwaltung.

Vermietung des Vereinshauses
# Ja, aber nur bei langfristiger Vermietung

• Vereinsschutzbrief
• Visitenkarten
• Kosten der Website
• Kosten für Gründungsfeier
• Satzung beinhaltet Förderung von Familien, es werden Liederheften für ein gemeinsames Singen mit Familien gedruckt
• Satzung beinhaltet Förderung der Jugendhilfe, es werden Lebensmittel (z.B. Kuchen, Spekulatius, Süßigkeiten), Feuerholz, Fackeln, ... für den Jugendclub gekauft.
• Satzung beinhaltet Hilfe für Menschen in Pflegeeinrichtungen und Nicht-Pflegeinrichtungen. Obdachlose werden zum Zahnarzt gefahren, dafür erhält der Fahrer eine Fahrtkostenpauschale von 0,30€ pro Kilometer.

Hier müssten aber erst einmal Einnahmen erzielt werden, die in den Zweckbetrieb fallen, und die genannten Ausgaben müssen mit diesem Zweckbetrieb in Zusammenhang stehen.

Das gilt für die Kosten für die Gründungsfeier sicher nicht. Für die anderen Ausgaben ist es denkbar.

Re: Zuordnung der Einnahmen/Ausgaben zum jeweiligen Bereich
von: Petra ()
Datum: 17.12.2021

• Kosten des Bankkontos
• Zinsen für das Girokonto
# stehen nicht mit der Vermögensverwaltung in Verbindung, sondern mit allen Umsätzen. Deswegen keine Vermögensverwaltung.
-> Gehören sie dann in den Zweckbetrieb?


• Vereinsschutzbrief
• Visitenkarten
• Kosten der Website
• Kosten für Gründungsfeier
• Satzung beinhaltet Förderung von Familien, es werden Liederheften für ein gemeinsames Singen mit Familien gedruckt
• Satzung beinhaltet Förderung der Jugendhilfe, es werden Lebensmittel (z.B. Kuchen, Spekulatius, Süßigkeiten), Feuerholz, Fackeln, ... für den Jugendclub gekauft.
• Satzung beinhaltet Hilfe für Menschen in Pflegeeinrichtungen und Nicht-Pflegeinrichtungen. Obdachlose werden zum Zahnarzt gefahren, dafür erhält der Fahrer eine Fahrtkostenpauschale von 0,30€ pro Kilometer.

Hier müssten aber erst einmal Einnahmen erzielt werden, die in den Zweckbetrieb fallen, und die genannten Ausgaben müssen mit diesem Zweckbetrieb in Zusammenhang stehen.
Das gilt für die Kosten für die Gründungsfeier sicher nicht. Für die anderen Ausgaben ist es denkbar.

-> Für die Veranstaltungen im Jugendclub, Obdachlosenhilfe usw. erhalten wir kein Geld. Die Teilnahme/Hilfe ist kostenlos. Wir bezahlen die Kosten aus den Spenden. Fallen diese Ausgaben dann in den ideellen Bereich?

Re: Zuordnung der Einnahmen/Ausgaben zum jeweiligen Bereich
von: pfeffer ()
Datum: 17.12.2021

# stehen nicht mit der Vermögensverwaltung in Verbindung, sondern mit allen Umsätzen. Deswegen keine Vermögensverwaltung.
-> Gehören sie dann in den Zweckbetrieb?

# Sie gehören dorthin, wo die Kontoumsätze anfallen. Evtl. muss eine Aufteilung erfolgen.


-> Für die Veranstaltungen im Jugendclub, Obdachlosenhilfe usw. erhalten wir kein Geld. Die Teilnahme/Hilfe ist kostenlos. Wir bezahlen die Kosten aus den Spenden. Fallen diese Ausgaben dann in den ideellen Bereich?

# Ja, dann ist es ideeller Bereich.

Re: Zuordnung der Einnahmen/Ausgaben zum jeweiligen Bereich
von: Petra ()
Datum: 17.12.2021

Alles klar, danke für die Antworten.

Ich glaube ich hatte den Leistungsaustausch falsch verstanden.
Ich dachte bei z.B. den Essens-Einkäufen für den Jugendclub, dass der Supermarkt als Austausch Geld vom Verein erhält.
Aber es bezieht sich nur auf die vom Verein ausführten Aktivitäten, z.B. wenn im Jugendclub Eintritt verlangt wird, oder?

Re: Zuordnung der Einnahmen/Ausgaben zum jeweiligen Bereich
von: pfeffer ()
Datum: 20.12.2021

Ganz richtig.