Re: Ust-Erstattung für Publikationen
von: pfeffer ()
Datum: 09.12.2021
- Ist es somit auch korrekt, alle damit verbundenen Ust-pflichtigen Ausgaben (Druck, Layout, Lektorat, ...) bei der Ust-Erklärung geltend zu machen? (Was micht dabei stutzig macht ist, dass diese Ausgaben ja im Rahmen der mit Zuwendungen geförderten, ideellen Projekte entstehen.)
# Wenn der Druck teilweise aus Zuwendungen gefördert wird, ist nur ein teilweiser Vorsteuerabzug möglich. Der Verkauf der Drucksachen ist dann ja nur teilentgeltlich und die Kosten stehen nur teilweise in Zusammenhang mit einem steuerpflichtigen Ausgangsumsatz.
- In Zukunft werden evt. ein großteil der Produkte kostenlos abgegeben, die Ausgaben bleiben groß, die Einnahmen werden minimal sein. Z.B. 10.000 € Ausgaben (davon 1.900 € Ust) und 100 € Einnahmen (7€ Ust). Kann ich dann tatsächlich mit einer Ust-Rückzahlung von 1.803 € rechnen?
# Auch wenn ein Teil der Drucksachen kostenfrei abgegeben wird, gilt, dass die Kosten nur teilweise in Zusammenhang mit einem steuerpflichtigen Ausgangsumsatz stehen.
Auch dann ist nur ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich.
- Was gilt, wenn in einem Jahr gar keine Einnahmen generiert werden?
# Ohne Umsätze keine Umsatzsteuer. Die Zuordnung von Umsatz und Vorsteuerabzug geschieht nicht jahresbezogen. Entscheidend ist allein, ob irgendwann ein steuerpflichtiger Verkauf erfolgt und die entsprechenden Ausgaben als Kostenelemente in die Erbringung dieser Umsätze eingehen.