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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ust-Erstattung für Publikationen
von: Hannes Himmelreich ()
Datum: 09.12.2021

Hallo!
Mich plagt eine Frage zur Umsatzsteuer:

Ein e.V. ist fast ausschließlich ideell tätig, im Rahmen von Projekten, die überwiegend durch Zuschüsse von staatlichen und nicht-staatlichen Geldgebern finanziert werden.
Der Umsatz im nicht-ideellen Bereich lag immer unter 22.000 €, die Kleinunternehmerregelung greift somit.
Es wurde jedoch auf Vorsteuerabzug optiert und jährlich eine USt-Erklärung eingereicht.

Darin wurden erfasst:
- Einnahmen aus Verkäufen von Publikationen (Themen entsprechen den ideellen Vereinszielen), versteuert mit 7%
- Ausgaben für den Druck dieser Waren, versteuert mit 19%.
- Es kam jährlich zu Ust-Rückzahlungen durch das FA.

Meine Frage:
Die in der Ust dargestellten Einnahmen und Ausgaben finden im Rahmen der geförderten Projekte statt, sind also dem ideellen Bereich zuzuordnen.
Ist das genannte Vorgehen vor diesem Hintergrund korrekt?
Oder ist eine Zuordnung der genannten Ausgaben zum ideellen Bereich zwingend, da sie ja auch mit Projektfördermitteln finanziert werden, die dem ideellen Bereich zugeordnet sind?
In diesem Fall müssten die Verkäufe ohne Ust stattfinden und auf eine Erstattung der Ust für die dafür angefallenen Ausgaben ist nicht möglich, richtig?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Beste Grüße, H.

Re: Ust-Erstattung für Publikationen
von: pfeffer ()
Datum: 09.12.2021

Der Verkauf von Publikationen fällt nicht in den ideellen Bereich, weil es ja eine wirtschaftliche Tätigkeit ist. Das kann nur Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein.

Der Verkauf ist als entgeltliche Lieferung immer steuerbar. Die Art der Finanzierung spielt dabei keine Rolle. Nur wegen der Kleinunternehmerregelung kann er steuerfrei bleiben. Auf die wurde aber verzichtet und dieser Verzicht bindet für 5 Jahre.

Re: Ust-Erstattung für Publikationen
von: Hannes Himmelreich ()
Datum: 09.12.2021

Vielen Dank für die rasche und hilfreiche Antwort!

- Ist es somit auch korrekt, alle damit verbundenen Ust-pflichtigen Ausgaben (Druck, Layout, Lektorat, ...) bei der Ust-Erklärung geltend zu machen? (Was micht dabei stutzig macht ist, dass diese Ausgaben ja im Rahmen der mit Zuwendungen geförderten, ideellen Projekte entstehen.)
- In Zukunft werden evt. ein großteil der Produkte kostenlos abgegeben, die Ausgaben bleiben groß, die Einnahmen werden minimal sein. Z.B. 10.000 € Ausgaben (davon 1.900 € Ust) und 100 € Einnahmen (7€ Ust). Kann ich dann tatsächlich mit einer Ust-Rückzahlung von 1.803 € rechnen?
- Was gilt, wenn in einem Jahr gar keine Einnahmen generiert werden?

Gruß und Dank, H.

Re: Ust-Erstattung für Publikationen
von: pfeffer ()
Datum: 09.12.2021

- Ist es somit auch korrekt, alle damit verbundenen Ust-pflichtigen Ausgaben (Druck, Layout, Lektorat, ...) bei der Ust-Erklärung geltend zu machen? (Was micht dabei stutzig macht ist, dass diese Ausgaben ja im Rahmen der mit Zuwendungen geförderten, ideellen Projekte entstehen.)

# Wenn der Druck teilweise aus Zuwendungen gefördert wird, ist nur ein teilweiser Vorsteuerabzug möglich. Der Verkauf der Drucksachen ist dann ja nur teilentgeltlich und die Kosten stehen nur teilweise in Zusammenhang mit einem steuerpflichtigen Ausgangsumsatz.

- In Zukunft werden evt. ein großteil der Produkte kostenlos abgegeben, die Ausgaben bleiben groß, die Einnahmen werden minimal sein. Z.B. 10.000 € Ausgaben (davon 1.900 € Ust) und 100 € Einnahmen (7€ Ust). Kann ich dann tatsächlich mit einer Ust-Rückzahlung von 1.803 € rechnen?

# Auch wenn ein Teil der Drucksachen kostenfrei abgegeben wird, gilt, dass die Kosten nur teilweise in Zusammenhang mit einem steuerpflichtigen Ausgangsumsatz stehen.
Auch dann ist nur ein anteiliger Vorsteuerabzug möglich.

- Was gilt, wenn in einem Jahr gar keine Einnahmen generiert werden?

# Ohne Umsätze keine Umsatzsteuer. Die Zuordnung von Umsatz und Vorsteuerabzug geschieht nicht jahresbezogen. Entscheidend ist allein, ob irgendwann ein steuerpflichtiger Verkauf erfolgt und die entsprechenden Ausgaben als Kostenelemente in die Erbringung dieser Umsätze eingehen.

Re: Ust-Erstattung für Publikationen
von: Hannes Himmelreich ()
Datum: 13.12.2021

Vielen Dank! Das hilft mir SEHR weiter!!