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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Trainingsanzüge
von: Manuel ()
Datum: 24.11.2021

Hallo,

wir haben Trainingsanzüge für unsere 1. Seniorenmannschaft gekauft. Links und rechts auf den Ärmeln ist relativ unauffällig ein Schriftzug der zwei Sponsoren aufgedruckt. Diese zwei Sponsoren übernehmen die Kosten des Kaufs. D.h. der Sportverein schreibt eine Rechnung an beide.

Zählt dies denn i.d.R. schon unter Sponsoring mit der Folge, dass 19% UST anfallen? Oder ist das nicht eher eine Spende?

Darüberhinaus haben wir für jedes interessierte Mitglied einen Vereinspulli gekauft. Darf ich hier die 19% als Vorsteuer ziehen, während dich bei den gesammelten Eigenanteilen keine Umsatzsteuer abführen muss?

Danke u. Gruß
Manuel

Re: Trainingsanzüge
von: pfeffer ()
Datum: 24.11.2021

Zählt dies denn i.d.R. schon unter Sponsoring mit der Folge, dass 19% UST anfallen? Oder ist das nicht eher eine Spende?

# Die bloße Nennung des Sponsors ist unschädlich für den Spendenabzug. Wenn man die Werbung aus der Entfernung also nicht erkennen kann, hätte ich da keine Bedenken.

Darüberhinaus haben wir für jedes interessierte Mitglied einen Vereinspulli gekauft. Darf ich hier die 19% als Vorsteuer ziehen, während dich bei den gesammelten Eigenanteilen keine Umsatzsteuer abführen muss?

# Ein Vorsteuerabzug wäre hier nur möglich, wenn der Verein die Pullis verkauft oder anderweitig für steuerpflichtige Umsätze einsetzt.

Re: Trainingsanzüge
von: Manuel ()
Datum: 11.12.2021

Hallo danke zunächst,

ich hätte zu 1 doch nochmal ne Frage. Ich habe ja eine Rechnung übers Sponsoring mit 19% UST ausgestellt. Dem dürfte die Behandlung als Spende wohl entgegenstehen oder?

Gruß

Re: Trainingsanzüge
von: pfeffer ()
Datum: 11.12.2021

Ja. Wenn eine Rechnung ausgestellt wurde, ist der Spendenabzug auch nicht mehr erforderlich.