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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rechnungstellung
von: DanielWue ()
Datum: 18.11.2021

Schönen guten Tag,

darf ein gemeinnütziger Verein eine Rechnung an eine andere Organisation (in diesem Fall auch ein gemeinnütziger Verein) stellen, wenn sich die durchgeführte Aktion nicht um den Regelbetrieb (wöchtenliches Training), sondern um eine abgeschlossene mehrtägige Aktion innerhalb des Vereinszwecks, allerdings für Nichtmitglieder handelt?
In Rechnung gestellt werden dann Sachausgaben, Fahrt- und Honorarkosten.

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Daniel

Re: Rechnungstellung
von: pfeffer ()
Datum: 18.11.2021

Eine Rechnung stellen darf der Verein in jedem Fall.
Die Frage ist einzig, wie die Einahmen steuerlich behandelt werden. Das kann Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein.
Zu beachten ist auch die Umsatzsteuerpflicht. Hier greift aber die Kleinunternehmerregelung.

Re: Rechnungstellung
von: DanielWue ()
Datum: 18.11.2021

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Genau, da die Honorare aus der Übungsleiterpauschale, also steuerfrei, bezahlt werden sollen müsste es im Zweckbetrieb abgerechnet werden. Die Frage wäre demnach ob das mit so einer Aktion möglich ist oder ob es dann zu weit vom Zweck weggeht (außerhalb regulären Training, Aktion für Nichtmitglieder).

Re: Rechnungstellung
von: pfeffer ()
Datum: 18.11.2021

Trainig ist als sportliche Veranstaltung auch für Nichtmitglieder begünstigt. Es spielt auch keine Rolle, ob das regelmäßig stattfindet oder als Sonderveranstaltung.

Re: Rechnungstellung
von: DanielWue ()
Datum: 18.11.2021

Ok, wie wäre es dann im Falle
a - einer Schulung (innerhalb des Zweckes)
b - einer Vorstellung?

Re: Rechnungstellung
von: pfeffer ()
Datum: 18.11.2021

Auch Schulungen können grundsätzlich ein Zweckbetrieb sein.

Was ist mit "Vorstellung" gemeint?

Re: Rechnungstellung
von: Daniel Wue ()
Datum: 18.11.2021

Mit 'Vorstellung' ist eine Vorführung vor öffentlichen Publikum gemeint.

Re: Rechnungstellung
von: pfeffer ()
Datum: 18.11.2021

Das wäre auch eine sportliche Veranstaltung, also Zweckbetrieb, wenn es dafür Vergütungen gibt.

Re: Rechnungstellung
von: DanielWue ()
Datum: 18.11.2021

Alles klar und vielen herzlichen Dank!!