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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Abrechnung Kunstausstellung
von: Lara ()
Datum: 11.11.2021

Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Verein und planen ab und zu auch kulturelle Veranstaltungen (z.B. Kunstaustellungen, Vernissagen etc.), die einen Bezug zu unserer inhaltlichen Arbeit (Klimaschutz, alternative Mobilität) haben, durchzuführen.
Meine Frage ist nun, wie wir die Ausgaben für solche Veranstaltungen für Kunstler*innen (Honorarpauschale), Materialkosten sowie ggf. Getränke (werden dort kostenlos bei Vernissagen angeboten) abrechnen.
Wir bewegen uns bislang nur im ideelen Bereiech. Wie erfassen wir diese Ausgaben steuerlich korrekt?
Gibt es hier etwas im Zusammenhang der Gemeinnützigkeit zu beachten?

Vielen Dank und schöne Grüße,
Lara

Re: Abrechnung Kunstausstellung
von: pfeffer ()
Datum: 11.11.2021

Zunächst wäre zu klären, ob die Veranstaltungen in den Zweckbetrieb fallen. Das könnte bei Kulturveranstaltungen fraglich sein, wenn der Satzungszweck Umweltschutz ist, weil evtl. die Zwecknähe fehlt.
Ansonsten fallen die Veranstaltungen in den steuerpflichtigen Bereich.
Welcher Art sind denn die Einnahmen, die damit erzielt werden?

Re: Abrechnung Kunstausstellung
von: Lara ()
Datum: 11.11.2021

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort. Bei der Veranstaltung werden keine Einnahmen erzielt. Die Getränke werden kostenfrei abgegeben und es wird kein Eintritt verlangt.
Ist dies dann dennoch dem Zweckbetrieb zuzuordnen?
Vielen Dank und viele Grüße

Re: Abrechnung Kunstausstellung
von: pfeffer ()
Datum: 11.11.2021

Wenn keine Einnahmen erzielt werden, liegt kein Zweckbetrieb vor. Voraussetzung dafür ist immer die Einnahmenerzielung (in Form eines Leistungstausches).
Die Veranstaltungen fallen also in den ideellen Bereich. Trotzdem müssen sie eng mit dem Satzungszweck verbunden sein, sonst liegt eine Mittelfehlverwendung vor. Evtl. sollten die Satzungszwecke angepasst werden.