Re: Künstler will keine Rechnung schreiben
von: Axel ()
Datum: 12.11.2021
Der Steuerberater meinte vermutlich, dass der Kirchenmusiker eine Quittung (nicht Rechnung) unterschreiben darf.
Eine steuerechtliche Pflicht eine Rechnung auszustellen, besteht nur, wenn der Künstler keine steuerfreie Leistung ausgeübt hat. Es könnte also sein, dass er als Künstler die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 20 UStG erhalten hat und daher die Leistung bei Ihnen steuefrei ist.
Dann wäre er nur verpflichtet eine Rechnung auzustellen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Bei Kirchenmusikern ist dies eher unüblich, da die Kirchen aufgrund ihrer Eigenschaft als Körperschaften des öffentlichen Rechts bislang grundsätzlich nicht dem Umsatzsteuerecht unterliegen und daher auch nicht die staatlichen Rechnungslegungsvorschriften anzuwenden sind. Hier werden dann teilweise Eigenbelege oder sog. Honorarverträge als Beleg für die oftmas kamerale Buchhaltung.
Dies ändert sich dann ab dem 1.1.2023 (§ 2b UStG).
Die Aussage, dass er keine Rechnung ausstellen darf ist natürlich Unsinn. Er darf es, muss es aber nicht, wenn die Leistung steuerfrei ist und er nicht vertraglich dazu verpflichtet ist..
Grüße
Axel