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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Künstler will keine Rechnung schreiben
von: LuHa ()
Datum: 10.11.2021

Hallo,

wir haben eine Künstlerin (Kirchenmusik hauptberuflich), die für ihre Leistung (Orgelspiel), für das ein Honorar vereinbart ist, nach Auskunft ihres Steuerberaters keine Rechnung schreiben dürfe, da sie keine Kleinunternehmerin sei. Eine Rechnung „unterschreiben“, dürfe sie aber.

Kann sich darauf irgendjemand einen Reim machen?

Davon abgesehen: Was muss der Beleg, den sie mir verfasst (ob sie das Rechnung nennt oder nicht), enthalten, damit ich das für meine Buchhaltung (EÜR) akzeptieren kann?

Re: Künstler will keine Rechnung schreiben
von: pfeffer ()
Datum: 10.11.2021

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Steuerberater solchen Unsinn erzählt. Unterschrieben werden muss eine Rechnung ohnehin nicht.
Nach § 14 UStG ist der "Unternehmer" verpflichtet, eine Rechnung auszustellen.
Die Angaben, die enthalten sein müssen, finden sich dort aufgelistet. Die Angabe "Rechnung" muss jedenfalls nicht enthalten sein.
In der Regel kann man das Problem so lösen, dass man erst nach Rechnungstellung zahlt.

Re: Künstler will keine Rechnung schreiben
von: Axel ()
Datum: 12.11.2021

Der Steuerberater meinte vermutlich, dass der Kirchenmusiker eine Quittung (nicht Rechnung) unterschreiben darf.
Eine steuerechtliche Pflicht eine Rechnung auszustellen, besteht nur, wenn der Künstler keine steuerfreie Leistung ausgeübt hat. Es könnte also sein, dass er als Künstler die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 20 UStG erhalten hat und daher die Leistung bei Ihnen steuefrei ist.

Dann wäre er nur verpflichtet eine Rechnung auzustellen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

Bei Kirchenmusikern ist dies eher unüblich, da die Kirchen aufgrund ihrer Eigenschaft als Körperschaften des öffentlichen Rechts bislang grundsätzlich nicht dem Umsatzsteuerecht unterliegen und daher auch nicht die staatlichen Rechnungslegungsvorschriften anzuwenden sind. Hier werden dann teilweise Eigenbelege oder sog. Honorarverträge als Beleg für die oftmas kamerale Buchhaltung.
Dies ändert sich dann ab dem 1.1.2023 (§ 2b UStG).

Die Aussage, dass er keine Rechnung ausstellen darf ist natürlich Unsinn. Er darf es, muss es aber nicht, wenn die Leistung steuerfrei ist und er nicht vertraglich dazu verpflichtet ist..
Grüße
Axel

Re: Künstler will keine Rechnung schreiben
von: pfeffer ()
Datum: 12.11.2021

Wie auch immer brauchen Sie einen Nachweis über die Mittelverwendung.
Leider verstehen viele Selbstständige in solchen Fällen nicht, dass es steuerlich keine Rolle spielt, wenn keine Rechnung ausgestellt wird. Die steuerlichen Folgen bleiben die gleichen.
Meist kann man solch Leuter aber meist überreden, eine "Quittung" auszustellen. Das ist steuerlich ebenfalls eine Rechnung und genügt für Ihre Zwecke