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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fahrkosten SKR49
von: Hutschke ()
Datum: 03.11.2021

Hallo zusammen,

ich bin immer wieder mal verunsichert mit dem buchen von Fahrkosten. Dazu hab ich schon einige Beiträge hier gelesen und auch das Kontierungs abc gelesen.

Unser Verein macht verschiedene Veranstaltungen, zum teil auch größere Events (Kunst und Kultur). Wenn wir für unsere ehrenamtlichen Fahrkosten ersatten buche ich die Fahrkosten (Beleg Bahn) auf 6810, 6820 oder 6822?

Wenn wir Referenten Fahrkosten erstatten, kann ich das in die gleichen Konten buchen oder kommt das mit in das Konto bezogenene Leistungen 6680? Da buche ich dann die Honorare und Bandgagen für Veranstaltungen verbuchen. Oder Zählt das ggf zu Löhne und Gehälter? So richtig passend finde ich es aber nicht.

SKR49 Datev - Jahr 2020

Vielen Dank schonmal!

mit freundlichen Grüßen
Chris Haschke

Re: Fahrkosten SKR49
von: pfeffer ()
Datum: 04.11.2021

Wenn wir Referenten Fahrkosten erstatten, kann ich das in die gleichen Konten buchen oder kommt das mit in das Konto bezogenene Leistungen 6680?

# Wenn Referenten Vergütungen bekommen, kann man das sicher zusammen mit den Reisekosten erfassen (also 6680). Sonst gibt es das allgemeine Konto 6810.

Zusätzlich erstattete Fahrtkosten müssen nicht unter Löhne/Gehälter erfasst werden. In die Lohnkosten gehören nur Zahlungen die auch in der Lohnbuchhaltung erfasst werden müssen (Sachlohn), z.B. das Jobticket.