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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Ehrenamtspauschale
von: Kupfer ()
Datum: 31.10.2021

Guten Morgen,
ich habe folgende Fragen zur Ehrenamtspauschale:
1. die Ehrenamtspauchale kann nur an die Vorstandschaft gewährt werden, nicht an weitere Mitglieder des
Gesamtausschusses?
2. die Höhe liegt noch bei 720 EURO ?
3. in welchem Bereich wird diese Aufwendung verbucht? (ideeller Bereich,...?)
Vielen Dank für die Auskunft.

Re: Ehrenamtspauschale
von: pfeffer ()
Datum: 31.10.2021

1. die Ehrenamtspauchale kann nur an die Vorstandschaft gewährt werden, nicht an weitere Mitglieder des
Gesamtausschusses?

# Nein, es können alle Tätigkeiten im Verein vergütet werden.

2. die Höhe liegt noch bei 720 EURO ?

# Mittlerweile sind es 840 Euro pro Jahr

3. in welchem Bereich wird diese Aufwendung verbucht? (ideeller Bereich,...?)

# Das hängt von der Zuordnung der jeweiligen Tätigkeiten ab. Beim Vorstand wird das meist der ideelle Bereich sein.

Re: Ehrenamtspauschale
von: Dietmar ()
Datum: 01.11.2021

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

ich kannte bis aktuell das der Vorstand kein Geld nehmen darf es sei denn es steht in der Satzung.

hier mal der Text den ich seit langem kenne...

Im Prinzip darf der Verein eine Aufwandsentschädigung für jede ehrenamtliche Unterstützung zahlen. Der Empfänger muss dafür nicht unbedingt Mitglied des Vereins sein. Auch externe Mitarbeiter, wie etwa selbstständige Trainer oder freiberufliche Dozenten, Studenten, Hausfrauen oder Rentner, können abhängig von ihrer Tätigkeit für den Verein entweder mit Ehrenamts- oder der Übungsleiterpauschale honoriert werden.

Ausnahme:
Der Vorstand darf laut BGB §27 Abs. 3 grundsätzlich keine Vergütung für seine Arbeit erhalten. Davon betroffen sind alle allgemeinen Vorstandspflichten. Bei einer unrechtmäßigen Zahlung von Aufwandsentschädigungen droht dem Verein die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

Wichtig:
Der Vorstand sollte unbedingt für eine adäquate Absicherung sorgen, denn für Fehler bei Aufwandsentschädigungen & Co. haften Verein und Vorstand – der Vorstand sogar mit dem Privatvermögen.

Für die Zahlung von pauschalen Aufwandsentschädigungen an den Vorstand ist eine entsprechende Klausel in der Vereinssatzung zwingend erforderlich:

LG Dietmar



Edited 2 time(s). Last edit at 01.11.2021 by Dietmar.

Re: Ehrenamtspauschale
von: pfeffer ()
Datum: 01.11.2021

ich kannte bis aktuell das der Vorstand kein Geld nehmen darf es sei denn es steht in der Satzung.

# Das ist richtig, war aber oben nicht die Frage.