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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Untervermietung von gemieteten Räumen - welche Art von Einnahme?
von: ChrisVerein ()
Datum: 24.10.2021

In meiner Funktion als neuer Kassenwart eines Musikvereines habe ich aktuell die Aufgabe, die Steuererklärung für die Körperschaftsteuer inkl. Thema Gemeinnützigkeit für die letzten 3 Jahre zu erstellen, und habe zu einem Thema eine weiterführende Frage:

Der Musikverein nutzt für seine Vereinstätigkeit einen angemieteten Raum und vermietet diesen in regelmäßigen Abständen an einen anderen Verein unter. Dabei werden regelmäßig Einnahmen erzählt. Bei der Aufteilung der Einnahmen zum Ausweis in der Steuererklärung würde ich diese Einnahmen in den Bereich Vermögensverwaltung einordnen. Da jedoch der Raum durch den Verein angemietet ist und sich nicht in dessen Eigentum ist, stellt sich für mich jedoch die Frage, ob diese Zuordnung dann wirklich korrekt ist, da durch das Anmieten lediglich ein Nutzungsrecht, jedoch kein juristisches Eigentum am Raum besteht und dadurch der Raum kein Vermögen des Vereines darstellt.

Wer kann mir zu meiner Frage weiterhelfen?
Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen!

Re: Untervermietung von gemieteten Räumen - welche Art von Einnahme?
von: pfeffer ()
Datum: 25.10.2021

Vermögensverwaltung kann auch bei Untervermietung vorliegen. Aber nur die langfristige Vemietung ist Untervermietung. Wenn Sie den Raum in "regelmäßigen Abständen" vermieten, ist das keine Vermögensverwaltung.