Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: pfeffer ()
Datum: 17.10.2021
Herr Pfeffer ich habe die Verkäufe nicht im Wirtschaftlichen Betrieb gebucht da durch diese keine Gewinne erzielt werden und aus dem Grund kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu Stande kommt.
# Das spielt keine Rolle, es kommt auf die Einnahmenerzielung an, nicht auf die Gewinnerzielung.
die ohne gewinn verkauft werden im Zweckbetrieb Sport da die Mitglieder diese Sachen bei jeder veranstalltung als Mannschaft und zu jedem Spiel (Hinfahrt/Rückfahrt) tragen.
# Da wäre aber nur richtig, wenn hier Einnahmen erzielt werden. Gibt es denn wirtschaftlichen Einnahmen aus dem Sportbetrieb?
Auch ein Zweckbetrieb ist durch die Erzielung wirtschaftlicher Einahmen gekennzeichnet. Das könnten z.B. Eintrittsgelder sein