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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuzahlung für Sportkleidung
von: Dietmar ()
Datum: 11.10.2021

Hallo Ihr Lieben,

habe eine Frage bezüglich Zuzahlungen für Sportkleidungen bei den Jugend Mannschaften und bei den Herren.

Wir bestellen regelmäßig Sportkleidungen (Trikot's usw.) für alle unsere Mannschaften Nebenbei Bieten wir für unsere Mitglieder ein Sportpaket an in dem u.a. eine Trainingstasche Sportkleidung, Schuhe usw. beinhaltet. Da wir von unserem Sportartikel Anbieter gute Preise erhalten geben wir diese OHNE GEWINN (Einkaufswert=Verkaufswert) an unsere Mitglieder weiter (zum größten Teil unsere Junioren und ein paar von der Männermannschaft oder passive Mitglieder).

Mitglieder die solch ein Sportpaket haben wollen Zahlen gegen Quittung 90 Euro an den Verein. Meine Frage ist wie kann bzw. sollte ich diese 90Euro als Einnahme verbuchen? Ich hatte diese erstmal unter dem Kto "5605 Sportkleidung Zweckbetrieb Sport" verbucht. Aber das Konto ist ein Ausgaben Konto.

Kann ich diese Einnahmen als "Kto 2400 Sonstige Einnahmen ideeller Bereich" buchen? oder eher als Kto 2450 Verrechnete/aufgeteilte Einnahmen ideeller Bereich?

Für eure Hilfen wäre ich sehr Dankbar

LG

Dietmar

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: pfeffer ()
Datum: 12.10.2021

Der Verkauf von Sportkleidung ist kein Zweckbetrieb. Es sind hier die Voraussetzungen des § 64 AO regelmäßig nicht erfüllt. Die Einnahmen müssen also im steuerpflichtigen Bereich gebucht werden.
Das gilt auch, wenn damit keine Überschüsse erzielt werden.

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: Dietmar ()
Datum: 13.10.2021

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort,

dann müssten wir ja die Rechnungen für den Einkauf auch splitten und teils in zweckbetrieb sport und teils im wirtschaftlichen Bereich buchen?

LG

Dietmar

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: pfeffer ()
Datum: 13.10.2021

Wieso splitten? Die Ausgaben fallen wie die Einnahmen komplett in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: Dietmar ()
Datum: 13.10.2021

Wir sammeln alle Bestellungen (Trikots) für den Zweckbetrieb Sport und für die Sportpakete und geben alles in einer Bestellung auf. Ein Teil der Rechnung müsste denn ja welche die den Sportpaket nicht betreffen in das Konto 5605 Sportkleidung gebucht werden?

LG

Dietmar

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: pfeffer ()
Datum: 13.10.2021

Inwieweit fällt ein Teil der Kleidung in den Zweckbetrieb?
Welche Einnahmen werden da erzielt?

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: Mainzelmann ()
Datum: 14.10.2021

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann bestellt der Verein zum einen Trikots für den Sportbetrieb (verbleiben im Vereinseigentum) und zum anderen Sportbekleidung zum Verkauf an die Mitglieder in einer Bestellung. Dann gehören meiner Meinung die Trikots für den Sportbetrieb in den Zweckbetrieb und die Sportbekleidung zum Verkauf in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: pfeffer ()
Datum: 14.10.2021

Die Trikots für den Sportbetrieb fallen aber nur in den Zweckbetrieb, wenn dort wirtschaftliche Einnahmen erzielt werden. Sonst wäre das ideeller Bereich.

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: Dietmar ()
Datum: 17.10.2021

Hallo Ihr Lieben,

war ein paar Tage verhindert konnte nicht direkt Antworten. Herr Pfeffer ich habe die Verkäufe nicht im Wirtschaftlichen Betrieb gebucht da durch diese keine Gewinne erzielt werden und aus dem Grund kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu Stande kommt.

@ Herr Mainzelmann

Ich habe es auch so gemacht wie sie es gesagt haben. Die Trikots die wir jedem Mitglied umsonst zur Verfügung stellen geht in seinen Eigentum. Es behält diese auch nach der Ausscheidung aus dem Verein.

Ich habe die Trikots die umsonst für die Mitglieder gestellt werden im Ideellen Sportbetrieb eingebucht und diese die ohne gewinn verkauft werden im Zweckbetrieb Sport da die Mitglieder diese Sachen bei jeder veranstalltung als Mannschaft und zu jedem Spiel (Hinfahrt/Rückfahrt) tragen.

LG

Dietmar

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: pfeffer ()
Datum: 17.10.2021

Herr Pfeffer ich habe die Verkäufe nicht im Wirtschaftlichen Betrieb gebucht da durch diese keine Gewinne erzielt werden und aus dem Grund kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu Stande kommt.

# Das spielt keine Rolle, es kommt auf die Einnahmenerzielung an, nicht auf die Gewinnerzielung.


die ohne gewinn verkauft werden im Zweckbetrieb Sport da die Mitglieder diese Sachen bei jeder veranstalltung als Mannschaft und zu jedem Spiel (Hinfahrt/Rückfahrt) tragen.

# Da wäre aber nur richtig, wenn hier Einnahmen erzielt werden. Gibt es denn wirtschaftlichen Einnahmen aus dem Sportbetrieb?
Auch ein Zweckbetrieb ist durch die Erzielung wirtschaftlicher Einahmen gekennzeichnet. Das könnten z.B. Eintrittsgelder sein

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: Dietmar ()
Datum: 17.10.2021

# Das spielt keine Rolle, es kommt auf die Einnahmenerzielung an, nicht auf die Gewinnerzielung.

ok d.h. ich verbuche ab sofort alle Trikot und Sportsachen Verkäufe unabhängig ob Gewinn oder nicht auf die 8004 Erlöse aus Handelswaren und die Ausgaben (Rechnungen zu Bestellten Trikots) buche ich in 8156 Handelswaren? und alle Trikots die wir den Jugendmannschaften umsonst zur Verfügung stellen im Ideellen Bereich?

# Da wäre aber nur richtig, wenn hier Einnahmen erzielt werden. Gibt es denn wirtschaftlichen Einnahmen aus dem Sportbetrieb? Auch ein Zweckbetrieb ist durch die Erzielung wirtschaftlicher Einahmen gekennzeichnet. Das könnten z.B. Eintrittsgelder sein

Nein im Zweckbetrieb haben wir keine Einnahmen.

LG

Dietmar

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: pfeffer ()
Datum: 17.10.2021

ok d.h. ich verbuche ab sofort alle Trikot und Sportsachen Verkäufe unabhängig ob Gewinn oder nicht auf die 8004 Erlöse aus Handelswaren und die Ausgaben (Rechnungen zu Bestellten Trikots) buche ich in 8156 Handelswaren? und alle Trikots die wir den Jugendmannschaften umsonst zur Verfügung stellen im Ideellen Bereich?

# Ganz richtig

Nein im Zweckbetrieb haben wir keine Einnahmen.

# Dann ist es kein Zweckbetrieb, sondern ebenfalls ideeller Bereich

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: Dietmar ()
Datum: 17.10.2021

Haben Sie vielen Lieben Dank für die tolle Unterstützung!

LG

Dietmar

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: Britt ()
Datum: 07.11.2023

Hallo,
ich habe zu diesem Thema noch eine weitere Frage.

Wie verhalten sich diese Einnahmen im Bezug auf die Umsatzsteuer? Sind diese umsatzsteuerfrei, da keine Gewinnerzielungsabsicht? Oder umsatzsteuerpflichtig, da ein Leistungsaustausch stattgefunden hat?

Herzlichen Dank im Voraus.

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: pfeffer ()
Datum: 07.11.2023

Die Umsatzsteuerpflicht hängt nicht an der Gewinnerzielungsabsicht. Es geht nur um die Einnahmenerzielung (Entgeltlichkeit). Die Umsätze sind also steuerpflichtig.

Re: Zuzahlung für Sportkleidung
von: Britt ()
Datum: 07.11.2023

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung, dann habe ich richtig gelegen.