Re: Gemeinnützige Aktivitäten
von: Werklerxyz ()
Datum: 04.10.2021
Hallo und danke für die Antwort. Leider hilft sie mir noch nicht weiter.
1. Bedeutet dies, wenn eine Aktivität lediglich den Vereinsmitgliedern zugute kommt, ist der Personenkreis der von der Aktivität profitiert durch die vorausgesetzte Vereinsmitgliedschat begrenzt und zählt nicht als gemeinnützig.
oder
2. Da jede Person theoretisch im Verein Mitglied werden könnte, ist der Kreis der Personen theoretisch nicht begrenzt. Aktivitäten, eines Vereins, die lediglich den Vereinsmitgliedern zugute kommen, gehören damit auch zu den gemeinnützigen Aktivitäten.
Sollte 1. korrekt sein, gibt es davon irgendwelche Ausnahmen?
Danke!