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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuordnung Zweckbetrieb / Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: dieCaroL ()
Datum: 24.09.2021

Hallo :-)
Ich bin völlig neu in Vereinsangelegenheiten und eher wie die Jungfrau zum Kinde als Kassiererin im Förderverein unserer örtlichen Grundschule (gemeinnützig) eingesetzt. Ich verstehe grundsätzlich was von Buchhaltung, Vereinsbuchhaltung ist mir jedoch neu.
Ich habe eine ganz konkrete Frage, die ich mir selbst aus Internetrecherchen nicht beantworten konnte. Vielleicht habt ihr eine Idee.
Laut Satzung "fördern wir Erziehung und Bildung, insbesondere durch Förderung der Schule sowie der SchülerInnen", u. a. durch "Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen". Unsere Kernaufgabe ("Zweckbetrieb") ist die Bereitstellung einer Mittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung und Ferienbetreuung, da wir keinen Hort o. ä. im Ort haben. Kosten (i. W, Gehälter, Miete, Material) und Einnahmen (Elternbeiträge) des Zweckbetriebs sind soweit klar. Nun bieten wir aber auch Mittagessen an (geliefert durch Fremdfirma), bzw. kaufen auch Obst und Getränke selbst. Das Mittagessen kann, muss aber nicht gebucht werden. Meine Vorgängerin hat das bisher als Sonstige wirtschaftliche Betätigung verbucht. Ich hätte es eigentlich eher dem Zweckbetrieb zugeordnet. Wie würdet ihr das sehen?
Sorry für den langen Text... und Danke für eure Ansichten dazu!!
Carolina

Re: Zuordnung Zweckbetrieb / Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 24.09.2021

Ja, keine Frage, die Verpflegung von Schülern in Schule oder Hort ist ein Zweckbetrieb. Dazu gibt es klare Aussagen der Finanzverwaltung.
Sie ist übrigens auch umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 23c UStG.