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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Beschluss zum Mitgliedsbeitrag
von: Olaf Hilbig ()
Datum: 30.03.2012

Guten Tag, in der Mitgliederversammlung unseres Regionalverbandes (6 eigenständige Angelvereine haben sich zu einem Regionalverband/ verein zusammengeschlossen) wurden die verantwortlichen Vereinsvertreter (Vereinsvorsitzende) informiert, jährlich den Mitgliedsbeitrag in der Mitgliederversammlung beschließen zu lassen auch wenn es keine Veränderungen gibt.
Ist dies zwingend notwendig?
Weiterhin wurde informiert das eventuelle bestehende Rücklagen des Vereins im Haushaltsplan genau zu deklarieren sind?
Vielen Dank im Voraus
Olaf Hilbig

Re: Beschluss zum Mitgliedsbeitrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.03.2012

Beschlossen werden müssen nur Beitragsänderungen (wenn die Satzung hier kein anderes Verfahren vorgibt). Eine jährliche Bestätigung des unveränderten Beitrags ist nicht erforderlich.

Im Haushaltsplan werden üblicherweise die Ausgabebudgets für das jeweilge Jahr festgelegt. Eine Rücklagenbildung müsste nur insoweit berücksichtigt werden, als die Ausgaben entsprechend eingeschränkt werden.
Bestehende Rücklagen, die fortgeschrieben werden, gehören nicht in den Haushaltsplan, sondern in die Vermögensaufstellung (Rechenschaftsbericht).