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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rücklastschrift in EÜR
von: Lucia ()
Datum: 03.09.2021

Guten Tag,

im Zahlungsverkehr unseres Vereins kam es zu einer fälschlicherweise von unserem Konto abgebuchten Lastschrift, bei der wir per Rücklastschrift das Geld zurückgeholt haben.

Als nicht-bilanzierungspflichtiger Verein machen wir nur eine EÜR.

Ich bin mir unsicher, wie ich die geschilderten Zahlungen darin verbuchen (und ggf. belegen) soll und hoffe auf einen guten Ratschlag.

Re: Rücklastschrift in EÜR
von: W. Pfeffer ()
Datum: 05.09.2021

Das muss eigentlich gar nicht verbucht werden, weil es nicht ertragsrelevant ist.