Beginn der Gemeinnützigkeit
von: ELDER ()
Datum: 24.11.2011
Unser Verein wurde im Oktober 2010 gegründet mit dem Ziel als gemeinnützig anerkannt zu werden. Diese Bescheinigung haben wir nun im November 2011 endlich erreicht, allerdings erst mit dem Beginn 01.01.2012.
Ist es zulässig dass das Finanzamt nur "weil es im Amt so üblich ist" und ohne weitere Begründung den Beginn in die Zukunft verlegt? Die Möglichkeit, im Jahr 2011 Spenden zu bekommen, die uns angetragen und dringend benötigt werden, ist damit verwehrt. Ist diese Vorgehensweise erlaubt und auf welches Gesetz stützt sich das Finanzamt?