Mieteinnahmen
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 26.07.2021
Hallo,
ein Kulturverein vermietet in einem selbst angemieteten Gebäude langfristig Proberäume an Musikbands.
Ein Mitarbeiter des Finanzamts gab die Auskunft, die Einnahmen seien im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verbuchen und nicht in der Vermögensverwaltung, weil eine vorwiegend gewerbliche Tätigkeit vorläge. In der Literatur werden Einnahmen aus langfristigerer Vermietung regelmäßig in der Vermögensverwaltung gesehen.
Dazu hätte ich gerne eine Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Terbrack