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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vermietung Büroraum
von: Cindy Niehle ()
Datum: 13.10.2011

Hallo, wir sind ein nicht gemeinnütziger Verein und vermieten einen Büroraum an eine kleine Firma (die Mietdauer ist länger als 6 Monate). In welchen Bereich muss ich diese Mieteinnahmen buchen (Vermögensverwaltung oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und sind diese Einnahmen steuerpflichtig?

Viele Grüße

Cindy Niehle

Re: Vermietung Büroraum
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.10.2011

Es handelt sich um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Überschüsse daraus sind körperschaftsteuerpflichtig.