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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Satzungsfremde Spende
von: Gerd ()
Datum: 22.07.2021

Ich beziehe mich auf meinen Beitrag vom 20.07.
Vielen Dank, der Verein darf also Zuwendungsbescheinigungen an die Spender ausstellen.
Zusatzfrage: Der Verein (e.V.) will die eingegangene Spendensumme plus einem Zuschlag aus der Vereinskasse einigen geschädigten Familien direkt zukommen lassen, also keiner gemeinnützigen Institution. Ist da mit Problemen seitens des Finanzamts zu rechnen?
Vielen Dank

Re: Satzungsfremde Spende
von: pfeffer ()
Datum: 22.07.2021

Das geht nicht, bzw. nur bei mildtätigen Vereinen mit geeigneten Satzungszwecken.