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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Buddhistische Zentren Südwest
von: andreasritz ()
Datum: 21.07.2021

Guten Tag,

der Verein verkauft Meditationshefte mit 7% UST, Zweckbetrieb, das aus unserer Sicht, diese notwendige Grundlage sind, um den Zweck des Vereins, nämlich die Lehre des Buddhismus und die Meditationspraxis auszuüben.

Wir bin der Steuerberater des Vereins und wollte mich da nur noch ein Mal vergewissern, dass wir mit unserer Vorgehensweise richtig liegen.

Danke und Gruß in die Runde

Andreas Ritz

Re: Buddhistische Zentren Südwest
von: pfeffer ()
Datum: 21.07.2021

Bei Druckschriften ist die steuerliche Bewertung nicht ganz einfach, weil hier nur ein sog. allgemeiner Zweckbetrieb vorliegen kann und deswegen das Konkurrenzverbot gilt. Begünstigt sind deswegen nur Publikationen, die nicht in ähnlicher Form im Handel erhältlich sind.