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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Satzungsfremde Spende
von: Gerd ()
Datum: 20.07.2021

Unsere Mitglieder (Chor, gemeinnützig) spenden in den nächsten Tagen einen Betrag X auf das Vereinskonto. Die Summe dieser eingegangenen Spenden wird auf das Konto für Hochwassergeschädigte überwiesen.
Kann vom Verein eine Zuwendungsbestätigung an die Mitglieder ausgestellt werden, wenn diese gewünscht wird?
Vielen Dank

Re: Satzungsfremde Spende
von: pfeffer ()
Datum: 20.07.2021

Ja, die Mittel weiter zu geben, ist ja im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO zulässig. Dass die Spendenmittel weitergereicht werden, spielt also für den Spendenabzug keine Rolle.