Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Freibetrag zur Körperschaftsteuer und Leistungen an Mitglieder
von: abx4326 ()
Datum: 05.07.2021

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe folgende Frage:

Zum Sachverhalt:
Es geht um einen rechtsfähigen, nicht gemeinnützigen Verein. Der Verein organisiert regelmäßig Feste und Feiern. Die daraus erzielten Einkünfte werden genutzt um den Mitgliedern des Vereins bei besonderen persönlichen Anlässen Sachgeschenke zukommen zu lassen und darüber hinaus Ausflüge für die Mitglieder des Vereins zu organisieren.

Meiner Meinung nach handelt es sich bei den Leistungen die der Verein auskehrt um solche Leistungen die Kapitalertragsteuerpflichtig sind gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG. Liege ich mit meiner Auffassung da richtig?

Wenn dem so ist stellt sich für mich die Frage, ob dem Verein im Rahmen der Besteuerung der Freibetrag in Höhe von 5.000 € nach § 24 KStG gewährt werden kann. Hier sind in Nummer 1 nur solche Körperschaften aufgeführt, bei denen die Leistungen zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 führt.

LG

Re: Freibetrag zur Körperschaftsteuer und Leistungen an Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 05.07.2021

Grundsätzlich sehe ich das auch so.
Zwar können die Zahlungen an die Mitglieder auch Sonstige Einküfte sein, für die dann der Freibetrag von 256 Euro gilt. Ich sehe hier aber keine entsprechenden Grundlage dafür (z.B. ehrenamtliche Tätigkeit, pauschaler Aufwandsersatz).
Der Körperschaftsteuerfreibetrag gilt durchaus. Er beträfe aber ohnehin nur Erträge aus wirtschaftlichen Einnahmen, nicht die (verdeckten) Gewinnausschüttungen.

Re: Freibetrag zur Körperschaftsteuer und Leistungen an Mitglieder
von: abx4326 ()
Datum: 05.07.2021

Hallo und zuerst schon einmal vielen Dank für die prompte Antwort.

Der Freibetrag greift ja bei der Besteuerung des Ertrages des Vereins – Also auf Ebene des Vereins.
Wenn die oben genannten Leistungen solche sind die nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG zu versteuern sind widerspricht das eigentlich der Regelung zum Freibetrag. Hier sind nämlich nur solche Körperschaften in § 24 KStG genannt, bei denen die „Ausschüttungen“ zu Erträgen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG führen. Oder mache ich da einen Denkfehler?



Edited 1 time(s). Last edit at 05.07.2021 by abx4326.

Re: Freibetrag zur Körperschaftsteuer und Leistungen an Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 05.07.2021

Ich verstehe den Ansatz jetzt tatsächlich nicht. Der Freibetrag ders § 24 KStG bezieht sich ja auf Gewinne des Vereins.
Die Besteuerung der Ausschüttung dagegen auf die Mitglieder. Bei Kapitalgesellschaften wird ja grundsätzlich doppelt besteuert: der Gewinn bei der Kapitalgesellschaft, die Gewinnausschüttung beim Gesellschafter

Re: Freibetrag zur Körperschaftsteuer und Leistungen an Mitglieder
von: abx4326 ()
Datum: 05.07.2021

Ja das passiert wohl wenn man als Laie Gesetzestexte versucht zu verstehen. Mit der Aussage, dass der Freibetrag besteht ist meine Frage erledigt. Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Antworten.