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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Versicherungsrechtliche Beurteilung von Amateursportlern
von: Christian Klug ()
Datum: 14.06.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um die Frage, ab welcher monatlichen Vergütung Amateursportler sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt eingestuft werden. Bis zuletzt lag der Grenzbetrag bei monatlich 200 EUR.

Nachdem ab 2021 der Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG auf monatlich 250 EUR angehoben wurde, stellen wir uns die Frage, ob sich diese Anhebung auch auf die Vergütung der Amateursportler auswirkt.

Wo finden sich dazu die gesetzlichen Regelungen?

Besten Dank für Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüße,
Christian Klug

Re: Versicherungsrechtliche Beurteilung von Amateursportlern
von: pfeffer ()
Datum: 15.06.2021

Die Anhebung des Übungsleiterfreibetrag wirkt sich nicht aus, weil Sportler nicht begünstigt sind.
Die 200 Euro sind eine Nichtaufgriffsgrenze, die der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit festgelegt hat.

Re: Versicherungsrechtliche Beurteilung von Amateursportlern
von: Christian Klug ()
Datum: 17.06.2021

Besten Dank für diese erste Einschätzung.

Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung findet sich für Amateursportler ein Hinweis:

Dort heißt es am Ende des zweiten Absatzes:

Wegen der Änderung des § 3 Nr. 26 EStG durch das Jahressteuergesetz 2020 (Anhebung der „Übungsleiterpauschale“ auf jährlich 3.000 Euro seit 1. Januar 2021) ist zu erwarten, dass der genannte Wert auf 250 Euro angehoben wird.

Wie ist diese Information im genannten Kontext zu bewerten? Können wir Amateursportlern pauschal 250 EUR pro Monat ausbezahlen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden, d.h. ohne einen Minijob anmelden zu müssen?

Re: Versicherungsrechtliche Beurteilung von Amateursportlern
von: Christian Klug ()
Datum: 17.06.2021

Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung erhalten den Artikel mit dem zitierten Text, wenn Sie dort nach dem Begriff "amateursportler" suchen.

Re: Versicherungsrechtliche Beurteilung von Amateursportlern
von: pfeffer ()
Datum: 17.06.2021

Es gibt aber noch keinen Beschluss der Sozialversicherungsträger dazu.
Da heißt es abwarten.

Re: Versicherungsrechtliche Beurteilung von Amateursportlern
von: Christian Klug ()
Datum: 18.06.2021

Vielen Dank!

Re: Versicherungsrechtliche Beurteilung von Amateursportlern
von: Christian Klug ()
Datum: 21.06.2021

Ich habe dazu nun einen Text aus der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 13.03.2013 gefunden, der mir auch von einer Beraterin der DRV telefonisch bestätigt wurde:

"Der bei Amateursportlern ohne Vertragsvereinbarung zur Feststellung bzw. Abgrenzung einer sozialversicherungsrechtlich relevanten Beschäftigung dienende Entgeltbetrag von 175 EUR im Monat ist in Anlehnung an die Höhe des Steuerfreibetrags nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG für ehrenamtliche tätige Übungsleiter gewählt worden. Wird der Steuerfreibetrag geändert, geht damit grundsätzlich eine Änderung des der vorgenannten Abgrenzung dienenden Entgeltbetrags einher. "

Der Abgrenzungsbetrag sollte somit nun bei 250 EUR monatlich liegen, richtig?

Re: Versicherungsrechtliche Beurteilung von Amateursportlern
von: pfeffer ()
Datum: 21.06.2021

Der Betrag wurde aber schon vor längerer Zeit auf 200 Euro erhöht - lange vor dem Übungsleiterfreibetrag.