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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Erstellung von Inhalten als Zweckbetrieb
von: sanne ()
Datum: 08.06.2021

Lieber Herr Pfeffer,

der Zweck unseres Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung der Bildung und Erziehung, insbesondere bei einer bestimmten Erkrankung.

Wie in der Satzung vorgesehen, fördern wir die Sammlung, Auswertung und Verbreitung wissenschaftlich abgesicherter Informationen zu diesem Thema durch die Bereitstellung, Entwicklung und Pflege von Internetseiten und digitalen Angeboten zu diesem Thema. Wir haben da also mittlerweile ein breites Angebot an öffentlich zugänglichen Informationen und Empfehlungen. Und sind für unseren Teilbereich auch das einzige so umfangreiche Angebot.

Nun ist ein Anbieter (GmbH) eines digitalen Medizinprodukts, das ebenfalls der Information von Patienten mit dieser Erkrankung dient, auf uns zugekommen und möchte gerne, dass wir für das Medizinprodukt regelmäßig Inhalte erstellen / bereitstellen und dafür auch ein Entgelt erhalten.

Die erstellten Inhalte und die gesamte Kooperation würden auch direkt der Erfüllung unseres Vereinszwecks dienen, da wir so noch mehr Patient*innen erreichen und qualitativ hochwertiges Wissen zu unserem Thema weiterverbreiten.

Ich gehe also davon aus, dass die so erzielten Einnahmen als Zweckbetrieb gesehen werden. Sehen Sie das ebenfalls so?

Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung!

Re: Erstellung von Inhalten als Zweckbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 08.06.2021

Das sehe ich auch so.